Bevor das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann, muss eine Ratifizierung des „Übereinkommens über das Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)“ durch Deutschland erfolgen. (Weiterlesen…)
Bevor das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnimmt wird eine das Übereinkommen zunächst vorläufig Anwendung finden. Dann wird voraussichtlich eine ca. 3 Monate dauernde Sunrise Periode anfangen(Weiterlesen…)