Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht

Bevor das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen kann, muss eine Ratifizierung des „Übereinkommens über das Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)“ durch Deutschland erfolgen. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde verzögert sich derzeit der Ratifizierungsprozess in Deutschland auf unbestimmte Zeit. Eine weitere Verzögerung der Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich ist ebenfalls möglich. Es ist daher derzeit nicht möglich einen Starttermin vorherzusehen. Eine Stellungnahme des Vorsitzenden des Vorbereitungsausschusses des Einheitlichen Patentgerichts finden Sie hier.