Brexit und der UPC

Bevor das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnimmt wird eine das Übereinkommen zunächst vorläufig Anwendung finden. Dann wird voraussichtlich eine ca. 3 Monate dauernde Sunrise Periode anfangen, in der eine Anpassung der Patentstrategie dadurch möglich sein wird, dass bereits bestehende Europäische Patente und Patentanmeldungen durch eine Opt-out-Erklärung des Patentinhabers von der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts ausgenommen werden können. Nach der Sunrise Periode ist eine Opt-out Erklärung während einer Übergangsperiode von sieben Jahren möglich, solange noch keine Klage gegen das betreffende Patent bei dem Einheitlichen Patentgericht eingereicht wurde. Ein konkreter Zeitplan ist abhängig davon, wann eine Ratifizierung des „Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ)“ durch das Vereinigte Königreich und Deutschland erfolgt. Insbesondere ist durch die im Juni 2017 anstehende Neuwahl im Vereinigten Königreich eine weitere Verzögerung der Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich möglich. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auch hier.