Europäisches Patentgerichtsübereinkommen kann ratifiziert werden

Nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat dem Gesetz zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.

Das Vertragsgesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Mit der Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland sind dann auch die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Patentgerichtsübereinkommens – am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde – erfüllt. Es kann nämlich in Kraft treten, wenn es durch dreizehn Mitgliedstaaten, darunter die drei mit den meisten geltenden europäischen Patenten, zu denen Deutschland zählt, ratifiziert worden ist.