Prof. Alexander Bulling war am 22. Juni 2026 als Vorsitzender des Designausschusses der Patentanwaltskammer als Sachverständiger bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts eingeladen.
Alexander Bulling hat dabei insbesondere folgende Punkte angesprochen: technologieoffene Disclaimer, flexible Erzeugnisangaben, Nachbesserungsregeln bei formalen Mängeln der Wiedergabe und eine konsequente Terminologie nach der neuen Unionsdesign-Verordnung.
Vielen Dank an den Rechtsausschuss für die Möglichkeit zur Mitwirkung und den fachlichen Austausch.
Link zur Anhörung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/recht-verbraucherschutz/sitzungen/1181798-1181798
LinkedIn:
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