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SORTENSCHUTZRECHTE

Sortenschutz wird für eine Pflanzensorte (Sorte) erteilt, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Um Sortenschutz zu erlangen, ist ein Sortenschutzantrag beim Bundessortenamt zu stellen.


Dreiss Patentanwälte Partnerschaft: International tätige Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart (Baden-Württemberg). Betreuung gewerblicher Rechtsschutz: Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht und Kennzeichenrecht, Geschmacksmuster und Designschutz, Lizenzverträge, Arbeitnehmererfinderrecht.