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RECHTE DES PATENTINHABERS

Der Patentinhaber kann von einem Verletzer, der also sein Patent zu unrecht benutzt, insbesondere verlangen: 

Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung der patentverletzenden Gegenstände, Auskunft und Rechnungslegung über die Verletzung, Auskunft über Vertriebsweg und Herkunft der patentverletzenden Waren, Beschlagnahme verletzender Erzeugnisse beim Import oder auf Messen.