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[Was ist eine Erfindung/Was ist Patentschutz?] [Rudolf Diesel. Die Idee] [Patenterteilung in Deutschland] [Rechte des Patentinhabers] [Patent oder Gebrauchsmuster?] [Patentanmeldung im Ausland] [Tätigkeiten des Patentanwalts]

PATENTERTEILUNG IN DEUTSCHLAND

Am Tag der Anmeldung muss die Erfindung neu sein. Also der Fachwelt noch nicht bekannt, weder schriftlich noch durch offenkundige Vorbenutzung. Die Erfindung muss sich von diesem "Stand der Technik" am Anmeldetag mehr als nur durch eine naheliegende Abwandlung unterscheiden. Sie muss auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. 

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft diese Voraussetzungen auf Antrag (Prüfungsantrag). Um eine genaue Grenze zwischen dem Stand der Technik und der Erfindung zu ziehen, sind oft wiederholt Umformulierungen erforderlich. Nach der Erteilung können andere Unternehmen und Personen innerhalb von drei Monaten Einspruch einlegen. Dann wird erneut geprüft und entschieden. 

Zur Prüfung eines Patents ist ein besonderer Prüfungsantrag erforderlich. Er kann innerhalb von 7 Jahren ab Anmeldetag gestellt werden; wird er nicht gestellt, verfällt die Anmeldung. Das Prüfungsverfahren kann mehrere Jahre dauern. 

Es gibt zwei wichtige Veröffentlichungen, einmal die Anmeldung, wie eingereicht, als "Offenlegungsschrift" und - nach der Erteilung - die "Patentschrift". 

Schutzdauer 20 Jahre ab Anmeldetag, falls jährlich (ab dem 3. Jahr) Jahresgebühren bezahlt werden. 



Grafik: Patenterteilung in Deutschland (zoom)


DREISS PATENTANWÄLTE: International tätige Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart (Baden-Württemberg). Betreuung gewerblicher Rechtsschutz: Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht und Kennzeichenrecht, Geschmacksmuster und Designschutz, Lizenzverträge, Arbeitnehmererfinderrecht.w