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[Was ist eine Erfindung/Was ist Patentschutz?] [Rudolf Diesel. Die Idee] [Patenterteilung in Deutschland] [Rechte des Patentinhabers] [Patent oder Gebrauchsmuster?] [Patentanmeldung im Ausland] [Tätigkeiten des Patentanwalts]
PATENTANMELDUNG IM AUSLAND
1. Eine Patentsanmeldung in Deutschland führt nur zu einem Schutz für Deutschland (Territorialität). Schutz in anderen Staaten erfordert separate Anmeldungen.
2. Erfolgt eine Anmeldung in einem anderen Staat innerhalb eines Jahres nach der ersten Anmeldung, so bleiben bei der Beurteilung der Patentfähigkeit zwischen Erstanmeldung und Nachanmeldung erfolgte offenkundige Benutzungen, Veröffentlichungen oder Anmeldungen außer Betracht. Die späteren Anmeldungen innerhalb dieser Frist genießen den "Zeitrang" (=Priorität) der ersten Anmeldung.
3. Für den Schutz im Ausland kommen in Betracht:
- in jedem Staat eine nationale Anmeldung;
- eine europäische Anmeldung für europäische Staaten;
- eine internationale Anmeldung.
4. Eine europäische Patentanmeldung (EP) wird beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht. Das EPA führt eine Recherche durch und veröffentlicht Anmeldung samt Recherche nach 18 Monaten. Ein Prüfungsantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung der Recherche gestellt werden. Anschließend erfolgt das Prüfungsverfahren auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. An die Erteilung schließt sich, falls von dritter Seite Einspruch erhoben wird, ein Einspruchsverfahren an. Die Einspruchsfrist beträgt 9 Monate. Das erteilte europäische Patent hat in jedem benannten Vertragsstaat die Wirkung eines nationalen Patentes. Man spricht daher auch von einem "Bündel nationaler Patente".
5. Eine internationale Anmeldung (PCT-Anmeldung) kann bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht werden. Mit ihr kann in quasi allen wirtschaftlichen Staaten Schutz erlangt werden, neben den europäischen Ländern insbesondere in den USA, Japan, China und Korea. Nach der Anmeldung wird eine Recherche durchgeführt. Die Anmeldung wird 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht. Dann ergeben sich zwei Alternativen:
- Nach der Recherche leitet man das Verfahren auf die einzelnen Patentämter der Staaten über, in denen tatsächlich Schutz erlangt werden soll. Man spricht von Einleitung der "nationalen" oder, beim Übergang in das Verfahren vor dem EPA, von der "regionalen" Phase.
- Man kann auch vor Einleitung der nationalen bzw. regionalen Phase eine "vorläufige internationale Prüfung" beantragen.Das Ergebnis der dabei vorläufigen internationalen Prüfung wird dabei wie ein Gutachten behandelt.
6. Vorteile / Nachteile einer PCT Anmeldung:
- Will man Schutz nur in 1 oder 2 Staaten, sind nationale Anmeldungen zu empfehlen.
- Will man Schutz in 3 oder mehr europäischen Staaten, ist eine europäische Patentanmeldung zu empfehlen.
- Will man zusätzlich auch Schutz für außereuropäische Staaten vor allem Japan, USA, China, Korea dann kommt eine internationale Anmeldung in Frage.
7. Innerhalb der 1-jährigen Prioritätsfrist kann man auch innerhalb Deutschlands eine Nachanmeldung vornehmen und bei dieser Gelegenheit neueste Erkenntnisse über die Erfindung miteinarbeiten.

Grafik: Patentanmeldung im Ausland (zoom)
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