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PATENTE UND GEBRAUCHSMUSTER Patentanwälte arbeiten aufgrund ausführlicher technischer Diskussionen mit den Erfindern Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus. Solche Anmeldungen beschreiben und offenbaren technische Erfindungen. In den Patentansprüchen wird der beanspruchte Schutzumfang abgesteckt. Bei Patenten wird nach der Anmeldung der Erfindung das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Europäischen Patentamt oder bei ausländischen Patentämtern durchgeführt. Dabei werden die Erfindungen mit den Prüfern des jeweiligen Amts diskutiert und die Patentansprüche ggf. gegenüber dem Stand der Technik abgegrenzt. |
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