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SCHUTZ IN DEUTSCHLAND

Um Markenschutz zu erlangen ist die Anmeldung der Marke unter Angabe der Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke verwendet werden soll, beim Deutschen Patent- und Markenamt notwendig. Nur in Ausnahmefällen kann Markenschutz auch durch intensive Benutzung ohne Anmeldung und Eintragung entstehen.

Nach der Anmeldung prüft das Deutsche Patent- und Markenamt auf sog. "absolute" Eintragungshindernisse, also z.B. ob die Marke unterscheidungskräftig oder beschreibend ist? Nach der Eintragung können die Inhaber älterer identischer/ähnlicher Marken ("relative" Eintragungshindernisse) Widerspruch einlegen. Dann: Prüfung des Widerspruchs und Entscheidung.

Vor der Benutzung von Marken sollte geprüft werden: Gibt es ältere Marken, mit denen ein Konflikt vermieden werden muss (Kollisionsprüfung).

Die eigene Marke muss spätestens vor Ablauf von 5 Jahren nach der Eintragung benutzt werden (Benutzungszwang), um ihre rechtliche Gültigkeit zu behalten.