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MARKEN

Marken dienen als Herkunftshinweise auf Waren und Dienstleitungen. Dadurch können Waren und Dienstleitungen von verschiedenen Herstellern oder Anbietern unterschieden werden. Insofern identifizieren Marken Waren oder Dienstleistungen. Sie müssen kennzeichnungsstark, individuell und einprägsam sein. Nicht zulässig sind beschreibende oder nicht unterscheidungskräftige Angaben. Auch Farben oder Farbkombinationen, Slogans, Firmennamen können Marken darstellen. Der Markenschutz bezieht sich dabei nur auf konkret anzugebende Waren und Dienstleistungen.


BEISPIELE von Dreiss Patentanwälte betreuter Marken / Mandanten

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