LIZENZVERTRÄGE
Patentanwälte verhandeln und arbeiten Lizenzverträge aus.
Mit einem Lizenzvertrag räumt der Schutzrechtsinhaber dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht am Gegenstand des Schutzrechts ein. Als Gegenleistung bezahlt der Lizenznehmer eine Lizenzgebühr. Der Lizenzvertrag ist ein Vertrag eigener Art, wobei grundsätzlich Vertragsfreiheit gilt. Ein Lizenzvertrag sollte folgende Punkte beinhalten/berücksichtigen:
Die Präambel: Vertragsvorgeschichte und Geschäftsgrundlage (was wollen die Partner?)
Definitionen klären:
- Vertragsgegenstand (für was wird die Lizenzgebühr bezahlt?), was darf der Lizenznehmer?
- Vertragsschutzrechte, jetzt und in Zukunft
- Vertrags-Know-How (definieren und dokumentieren)
- Vertragsgebiet
Die Lizenz:
- Ausschließliche oder einfache Lizenz, Alleinlizenz; Lizenz für was (Herstellen und/oder Verkauf)?
- Vorbehalte, Beschränkungen
- Ausübungspflicht, Recht zur Unterlizenzerteilung?
Weitere Verpflichtungen des Lizenzgebers:
- Einweisung, Beratung
- Übermittlung des Know-How
- Weitere Zusammenarbeit, Marken, Werbung
- Optionen für neue Anwendungen, Verbesserungen
Vergütung:
- pauschale Zahlung bei Vertragsabschluss (anrechenbar?) laufende Zahlung = Lizenzgebühr (z.B. Prozentsatz), Abrechnung, Buchführung, Kontrolle
- Meistbegünstigung (falls mehrere Lizenznehmer da sind)
- Mindestlizenz (wie hoch, ab wann)
Schutzrechte:
- Laufende Kosten, wer bezahlt sie?
- Gegenseitige Information über Verletzung, Prozessführung - Haftung für wirtschaftliche Verwertbarkeit, Rechtsbeständigkeit, Nichtbestehen von Rechten Dritter?
- Aufgabe von Schutzrechten, wie läuft die gegenseitige Abstimmung?
Laufzeit, Vertragsende, Verschiedenes:
- Laufzeit
- Kündigung, Aufbrauchsfrist
- Ausschluss der Unwirksamkeit bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln
- für und gegen Rechtsnachfolger
- anwendbares Recht, Gerichtsstand
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