Schutz gegen Muster, die den gleichen Gesamteindruck wie das geschützte Muster aufweisen, wobei der bekannte Formenschatz zu berücksichtigen ist. Verletzungsbeispiel Wasserkocher:
Eingetragenes Muster
Unzulässige Nachahmung*)
*) Landesgericht Dresden v. 15.1.1997 (05 O 6125/96)