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SCHUTZBEREICH

Schutz gegen Muster, die den gleichen Gesamteindruck wie das geschützte Muster aufweisen, wobei der bekannte Formenschatz zu berücksichtigen ist. Verletzungsbeispiel Wasserkocher:

Eingetragenes Muster Unzulässige Nachahmung*)

*) Landesgericht Dresden v. 15.1.1997 (05 O 6125/96)