Seite drucken

































[Schutzvoraussetzungen] [Nationaler und internationaler Schutz] [Schutzbereich] [Tätigkeiten des Patentanwalts]

GESCHMACKSMUSTER (DESIGNSCHUTZ)

Was ist ein Geschmacksmuster?
"Geschmacksmuster" bezeichnet die Erscheinungsform (=Design) eines Erzeugnisses (=jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand) oder eines Teils davon, welches sich insbesondere ergibt aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberfläche, Text, Werkstoff, Verzierung Industrielles Design.
Schutz kann also für eine sichtbare Darstellung sowohl 2- als auch 3-dimensionaler Art erlangt werden.

Beispiele:


Dreiss Patentanwälte Partnerschaft: International tätige Patentanwaltskanzlei mit Sitz in Stuttgart (Baden-Württemberg). Betreuung gewerblicher Rechtsschutz: Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht und Kennzeichenrecht, Geschmacksmuster und Designschutz, Lizenzverträge, Arbeitnehmererfinderrecht.