Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) durch den Bundestag verabschiedet

Am 21. März 2019 hat der Bundestag mit einigen Monaten Verspätung das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) verabschiedet. Durch das Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt. Das Gesetz ergänzt die strafrechtlichen Schutzbestimmungen für Geschäftsgeheimnisse um zivilrechtliche Regelungen betreffend: erlaubte und unerlaubte Handlungen, Ansprüche bei Rechtsverletzung, gerichtliches Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen sowie Strafvorschriften.

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2385/238528.html