Gerichtsgebühren beim Einheitspatentgericht und erstattungsfähige Kosten

In seiner letzten Sitzung hat der Vorbereitungsausschuss die Vorschriften über die Gerichtsgebühren und die erstattungsfähigen Kosten beim Einheitspatentgericht bestimmt. Die Regeln werden einer formaljuristischen Prüfung unterzogen, der Vorstand hat sich jedoch im Interesse der Transparenz und um die Benutzer auf dem aktuellen Stand über das Arbeitsprogramm des Ausschusses zu halten, darauf geeinigt, die Regeln in ihrer derzeitigen Fassung zu veröffentlichen werden, neben einer Erläuterung, und hier gefunden werden.